Liberalisierung von Cannabis - Auswirkungen auf die Teilnahme am Straßenverkehr 

Was bedeutet die Liberalisierung im Bereich von Cannabis - Rechtslage Mai 2024

Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr

Wer muß nach neuer Gesetzeslage eine MPU befürchten? 

Mai
2024

Hintergrund der Liberalisierung

Die Diskussion um die Liberalisierung von Cannabis ist nicht neu. Man hat seit langem erkannt, dass man allein mit Verboten den Konsum von Cannabis nicht eindämmen kann. Die geschätzte Zahl der Konsumenten liegt etwa in Deutschland bei ca. 4,5 Mio, wobei die tatsächliche Zahl wegen der hohen Dunkelziffer weit höher sein wird. 

Hat man bisher Cannabis als Einstiegsdroge für eine weitere Drogenkarriere gesehen, so gehen die Ansichten dazu heute weit auseinander. Für nicht wenige Menschen ist der Konsum von Cannabis Teil ihres Freizeitvergnügens geworden. Sie sehe sich dabei auf einer Ebene mit Alkohol oder dem Tabakkonsum. Andere dagegen sehen darin eine Alternative zur klassischen Medizin im Bereich der Schmerztherapie. 

Das Ziel der Bundesregierung bestand nun darin einerseits dem Zeitgeist Rechnung zu tragen und dabei einen großen Teil der Konsumenten aus aus der Illegalität herauszuholen, was mit einer Verringerung der Kriminalitätsrate einhergeht.
Ferner sollte durch die Liberalisierung in Bezug auf Besitz und Konsum dabei helfen den Schwarzmarkt auszutrocknen und gleichzeitig die Sicherheit der Konsumenten erhöhen, da durch Freigabe die Qualität der Produkte überwacht werden kann.   Letztlich verfolgt der Staat auch damit ein monetäres Ziel, da er auf diese Art zusätzliche Steuereinnahmen generieren kann.

Ein großes Fragezeichen wird aber bleiben. Wird die Liberalisierung rund um Cannabis zu einer höheren Zahl von Verbrauchern und ggf. zu höheren Kosten für unser Gesundheitssystem führen?  Die Antwort darauf werden in Kürze erhalten.

 

Was hat sich in Punkto Besitz und Konsum von Cannabis geändert?

       hier eine Auswahl  wichtiger Punkte aus dem Gesetz

  • Cannabis gehört im Betäubungsmittelgesetz nun nicht mehr zu den verbotenen Substanzen.
  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm in der Öffenlichkeit bei sich haben
  • Der Besitz zu Hause ist bis zu 50 Gramm erlaubt
  • Erwachsene dürfen im Eigenanbau bis zu 3 Pfanzen züchten
  • Überschreitungen der gesetzlichen Menge gilt bis zu 20% als Ordnungswidrigkeit. Darüberhinaus sind Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen  bis zu drei Jahren möglich

Neben dem privaten Anbau ist die Abgabe vorerst nur über nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Clubs möglich. Eine Weitgergabe Freunde oder andere Personen ist nicht erlaubt.In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, tagsüber in Fußgängerzonen oder in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen und Schulen darf kein Cannabis geraucht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es sind nachwievor viele Fragen ungeklärt wie z.B. wie groß soll der Abstand zu Schulen sein?, Wie kann das Gesetz bei aktuell schwieriger Personallage der Sicherheitsbehörden durchgesetzt werden? Welche Grenzwerte sollen im Straßenverkehr in Zukunft gelten?  usw.

mehr dazu unter :https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/109

 


 

Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr 

Seit dem 1. April 2024 ist Cannbis kein Betäubungsmittel mehr und wer unter 3,5ng THC im Straßenverkehr angetroffen wird hat keine Konsequenzen mehr in Bezug auf die Fahrerlaubnis zu fürchten. Der Gesetzgeber möchte eine Gleichstellung zu Alkohol herstellen, wobei die Wirkung von 3,5ng etwa 0,2 Promille entspricht, was die Fahrfähigkeit angeht. So ist zu erwarten, dass viele Betroffene mit Hilfe von Anwälten versuchen werden bereits einbehaltene Führerscheine zurückzuerhalten, falls der THC Wert unter 3,5ng gelegen hatte. Grundlage dafür ist der neue   § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). 

 

Ist die MPU für Cannabis Konsumenten nun Geschichte?

Nach Lesart des neu geschriebenen Paragraphen 13A FeV können Betroffene die Anordnung einer MPU oder eines ärztlichen Gutachtens annulieren! Um von dieser neuen Regelung profitieren zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Betroffene ist ein Ersttäter in Bezug auf Cannabis
  • Der gemessene THC-COOH  Wert lag unter 150ng/ml
  • Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis liegen nicht vor                                                                                                                        

Andernfalls muß die Fahrerlaubnisbehörde ein ärzliches Gutachen einholen, wenn ein begründeter Verdacht von Cannabisabhängigkeit besteht oder eine MPU anzufordern ist, wenn

  • Tatsachen oder Anzeichen die Annahme von Missbrauch begründen
  • wenn widerholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter THC begangen wurden
  • wenn noch abzuklären ist, ob Abhängikeit oder Missbrauch von Cannabis noch besteht

Für Betroffene, bei denen aktuell Gutachten angefordet sind, sollten zur Abklärung der Aussetzung laufender Verfahren sich besser  juristischen Beistand holen. 

mehr dazu:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-legalisierung-13a-fev-erstverstoss-thc-fuehrerschein-behalten-ohne-mpu-und-ohne-aerztliches-gutachten-225660.html

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