Es gibt unterschiedliche Gründe warum eine MPU angeordnet wird. In der Mehrzahl der Fälle sind es Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Falle von Alkohol-oder Drogenkonsum in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Ebenfalls kann Medikamentenmissbrauch oder eine problematische Dauermedikation eine MPU nach sich ziehen. Hast Du in Flensburg in der Punktekartei bereits 8 Punkte erreicht, droht Dir ebenfalls eine MPU. Ebenso kann eine Straftat wie z.B. Fahrerflucht eine MPU zur Folge haben. Näheres dazu regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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Alkoholgenuss in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr ist eine der häufigsten Gründe warum ein Führerscheinentzug droht. Unter bestimmten Umständen bleibt es nicht dabei und eine MPU wird unvermeidbar wird, wenn:
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Hast Du bereits 7 Punkte z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Missachtung von Lichtzeichen in Flensburg im Fahreignungsregister gesammelt, so droht beim nächsten Punkt der Führerscheinentzug mit einer Teilnahme an einer MPU. Nach einer MPU sind dann aber alle Punkte gelöscht.
Für Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden gelten verschärfte Bedingungen. Bei Entzug der Fahrerlaubnis wird automatisch die Teilnahme an einer MPU erforderlich. Dies kann eintreten, wenn 3 A Verstöße oder 6 B Verstöße begangen wurden. Ferner kann die Führerscheinstelle den Besuch eines Aufbauseminars oder gar die Wiederholung der Fahrprüfung anordnen.
Nach Widererlangung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit von neuem.
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Eine MPU kommt auch bei Straftaten dann in Betracht, wenn sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
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Obwohl Cannabis also weiche Droge gilt, fällt sie ebenfalls unter das Betäubungs-mittelgesetz. Der bisher gültige Grenzwert liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum wird aber derzeit in Fachkreisen diskutiert.
Die Liberalisierung und Teillegalisierung von Cannabis hat ebenfalls Auswirkungen auf die Fragen welche Grenzwerte heute angemessen sind und für welcher Personenkreis eine MPU als notwendig erachtet wird.
Nun wurde im Rahmen der Liberalisierung auch die Fahrerlaubnisverordnung verändert und ein neuer § 13 a in die FeV geschrieben. (Stand: Mai 2024)
Demnach muss die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten einholen, wenn Tatsachen die Abhängigkeit von Cannabis nahelegen oder eine MPU beizubringen ist, wenn
a) wenn Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen, oder Tatsachen die Annahme von Missbrauch begründen
b) wenn wiederholt unter Cannabiseinfluss Verkehrsregeln übertreten wurden.
c) die Fahrerlaubnis aus Gründen von a) oder b) entzogen war
d) zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht
mehr Informationen dazu:
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Bei harten Drogen gibt es keine Toleranzwerte. Der Besitz oder der Konsum illegaler Drogen führt zwangs-läufig zu berechtigten Zweifel an Deiner Fahreignung und zum Verlust der Fahrerlaubnis, was eine MPU mit entsprechenden Abstinenzzeiten zur Folge hat.
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Es kommt in letzter Zeit häufiger vor, dass Einladungen zur MPU ausgesprochen werden, weil Medikamente falsch eingenommen wurden oder ein Medikamentenmissbrauch vorlag.
weitere Hinweise unter:
Medizinisches Cannabis
Wer Cannabis aus medizinischen Gründen ärztlich verordnet erhält, darf dann auch unter Konsum am Straßenverkehr teilnehmen, wenn die betreffende Person sich an die damit verbundenen strikten Auflagen hält und die Fahrtauglichkeit zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt ist. Die dafür notwendige auf den Einzelfall bezogene Prüfung findet durch die MPU statt.
Weitere Hinweise dazu unter:
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